Lorsbachs Eingemeindung
In Hessen wurde in den 1970er Jahren eine Gemeinde- und Gebietsreform, mit dem Ziel leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen, umgesetzt. Als Anreiz für freiwillige Zusammen-schlüsse von Gemeinden wurden finanzielle Zuwendungen in Aussicht gestellt. Im Zuge dieser Reform wurde Ende 1970 von der Landesregierung für den Main-Taunus-Kreis eine „Modellplanung zur gebietlichen Neuordnung“ vorgelegt. Darin wurde u. a. Lorsbach einer sogenannten „Gruppe Eppstein“ zugeordnet. Es folgten intensive Diskussionen und Verhandlungen in und zwischen den betroffenen Kommunen.
Auch in Lorsbach begann damit eine Phase intensiver Gespräche über den einzuschlagenden Weg. Diskutiert wurden der von der Landesregierung favorisierte Zusammenschluss mit Eppstein, ein Zusammengehen mit Hofheim, eine enge Zusammenarbeit und vielleicht auch Zusammenschluss mit Langenhain und der Versuch die gemeindliche Selbstständigkeit zu erhalten. In der Gemeindevertreterversammlung zeichnete sich lange keine Mehrheit für eine der Varianten ab. Die SPD, die mit fünf Mitgliedern die kleinere der beiden Fraktionen stellte, trat von Anfang an für einen Zusammenschluss mit Hofheim ein. Der „Bürgerblock“, mit sieben Mitgliedern die größere Fraktion, verweigerte jedoch einer Eingemeindung nach Hofheim die Zustimmung, da man sich in der Fraktion nicht einig war. Ein Teil der Mitglieder wollte einen freiwilligen Zusammenschluss grundsätzlich verhindern, in der Hoffnung, damit die Lorsbacher Selbstständigkeit dauerhaft zu erhalten.
Dann gab es aber doch noch überraschend kurzfristig eine Entscheidung. Obwohl in den Tagen zuvor von Vertretern des Bürgerblocks noch öffentlich bekundet wurde, dass man eine gesetzliche Regelung abwarten wolle, kam es in der Gemeindevertreterversammlung am 17. Dezember 1971 zu einer Mehrheit für eine Eingemeindung nach Hofheim. Die Entscheidung fiel mit sieben Ja-Stimmen gegen drei Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen. Sie kam zu Stande, in dem die fünf SPD-Vertreter dafür und die acht Vertreter des Bürgerblocks uneinheitlich abstimmten, da sie sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Auch die Stadtverordnetenversammlung in Hofheim stimmte wenige Tage später der Eingemeindung Lorsbachs zu.
Nachdem die Landesregierung den Sachverhalt noch einmal geprüft hatte, kam im Mai auch von dort die Zustimmung. Als Termin für die Eingemeindung wurde der 1. Juli 1972 festgelegt. Am 29. Juni 1972 wurde der Grenzänderungsvertrag zwischen Lorsbach und Hofheim durch die beiden Bürgermeister unterzeichnet.